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Open Educational Resources

Freie Bildungsmaterialien erstellen, nutzen und verbreiten

Eine Leuchtreklame zeigt in bunten Lettern das Wort Open. Eine Leuchtreklame zeigt in bunten Lettern das Wort Open. Eine Leuchtreklame zeigt in bunten Lettern das Wort Open. © Bertrand Colombo / unsplash.com

Die LUH spricht sich ausdrücklich für die nachhaltige Verankerung von Open Educational Resources (OER) in der Hochschulkultur aus. OER sind Lehr-/Lernmaterialien, die unter einer offenen Lizenz veröffentlicht werden. Das ermöglicht die kostenfreie Nutzung, Bearbeitung und Verbreitung von Bildungsmaterialien. In ihrer Policy formuliert die LUH ihre Grundsätze zur strukturellen Verankerung von OER und informiert über Definition, Grundsätze und Lizenzierung.

Policy

  • ±Ê°ùä²¹³¾²ú±ð±ô

    Die Leibniz ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Hannover setzt sich in Übereinstimmung mit den Zielen des Landes Niedersachsen und der Open-Science-Strategie der Leibniz ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù zum Ziel, offene Bildungsmaterialien (OER) in der Hochschulkultur fest zu verankern.

    Offene Bildungsmaterialien können frei verwendet und flexibel an spezifische Lehr- und Lernkontexte sowie individuelle Bedarfe von Lerngruppen angepasst werden. Darüber hinaus bietet deren Verfügbarkeit Lernenden die Möglichkeit des Selbststudiums. Die systematische Erstellung solcher OER kann somit zu einer Qualitätssteigerung von Studium und Lehre beitragen und soll den wissenschaftlichen fachspezifischen Austausch von Lehrenden innerhalb der Hochschule stärken.

    Zudem sind OER geeignet, Mitarbeitenden und Lehrenden bei der Vorbereitung und Durchführung von Lehrveranstaltungen zu helfen und Lernende im Selbststudium zu unterstützen. Die Etablierung einer gemeinsamen OER-Praxis über Bildungseinrichtungen und Ländergrenzen hinweg soll die Zusammenarbeit fördern und didaktische Möglichkeiten erweitern. Angehörige von ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ùen und Hochschulen können durch Veröffentlichung und Verbreitung von (eigenen) OER ihre Lehrexpertise regional und international sichtbar machen. Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel dieser Policy, den offenen Zugang zu hochwertiger Bildung durch die Verbreitung von OER zu fördern.

  • §1 Definitionen

    Open Educational Ressources (OER) sind gemäß der UNESCO „Bildungsmaterialien jeglicher Art und in jedem Medium, die unter einer offenen Lizenz stehen. Eine solche Lizenz ermöglicht den kostenlosen Zugang sowie die kostenlose Nutzung, Bearbeitung und Weiterverbreitung durch Dritte ohne oder mit geringfügigen Einschränkungen. … Dabei bestimmen die Urhebenden selbst, welche Nutzungsrechte sie einräumen und welche Rechte sie sich vorbehalten.“

    Offene Lizenzen sind standardisierte Verträge, die der Allgemeinheit explizit und unentgeltlich je nach Lizenzart bestimmte Nutzungsrechte am Werk einräumen. Der Vertrag kommt automatisch durch Nutzung des Werks zustande. Lizenznehmende haben eine Reihe vorgeschriebener Bedingungen einzuhalten. Bei einem Verstoß gegen die Lizenzbedingungen erlischt die Lizenz. Grundlage des verwendeten Lizenzmodells ist der Creative Commons Standard (s. §3).

    Die jeweiligen Nutzungsrechte umfassen u. a. die Verwendung, Bearbeitung, Modifizierung und Wiederveröffentlichung von Lehr- und Lernmaterialien. Als offene Bildungsmaterialien eignen sich bspw. Lehrtexte, Skripte, Erklärvideos, Lehrplanung, Podcasts, Grafiken, Foliensätze, Arbeitsblätter, Quizze, Portfolio-Aufgaben, Probeklausuren, ILIAS-Kurse und einzelne ILIAS-Objekte sowie Lehrmaterialien, die in Stud.IP erzeugt und bereitgestellt werden.

  • §2 Grundsätze

    Um OER im Hochschulkontext nachhaltig zu etablieren, verfolgt die Leibniz ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Hannover die folgenden Grundsätze:

    • Es ist ausdrücklich erwünscht, dass von Lehrenden entwickelte Bildungsmaterialien als OER unter eine offene Lizenz gestellt und an geeigneter Stelle veröffentlicht werden.
    • Von Einrichtungen der Leibniz ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù entwickelte hochschul- und mediendidaktische Handreichungen sollen unter eine offene Lizenz gestellt und an geeigneter Stelle veröffentlicht werden.
    • Für die Lehre entwickelte Bildungsmaterialien, die im Rahmen von öffentlich geförderten Projekten entstanden sind und entstehen, sollen als OER unter eine offene Lizenz gestellt und veröffentlicht werden.
    • Für die Lehre erstellte Bildungsmaterialien, die unter Mitwirkung von Einrichtungen der Leibniz ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù im Rahmen von hochschulintern durchgeführten Veranstaltungen und Programmen entstehen, sollen als OER unter eine offene Lizenz gestellt und veröffentlicht werden.
    • Für die Veröffentlichung der digitalen Bildungsmaterialien werden als Veröffentlichungsort der OER-Campus in Stud.IP und das OER-Portal twillo empfohlen. Videos und Audiobeiträge können zudem weltweit öffentlich über den Dienst Flowcasts der Leibniz ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù oder das AV-Portal der TIB veröffentlicht und zum Download bereitgestellt werden.

    Um diesen Grundsätzen gerecht zu werden und Lehrenden sowie weiteren Mitarbeitenden die eigenverantwortliche Veröffentlichung von OER zu ermöglichen, räumt die Stiftung Gottfried Wilhelm Leibniz ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Hannover ihren Lehrenden und Mitarbeitenden für diesen Zweck die erforderlichen Nutzungsrechte ein und ermächtigt sie zur Anbringung von entsprechenden Lizenzhinweisen.

  • §3 Lizensierung

    Lehrende und Mitarbeitende der Leibniz ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù sind bei der Erstellung, Nutzung und Veröffentlichung von OER selbst dafür verantwortlich, die gesetzlichen und lizenzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

    Bei der Veröffentlichung von offenen (Bildungs-)Materialien durch weisungsgebundene Mitarbeitende hat eine vorherige Absprache mit Vorgesetzten zu den Inhalten und der Lizenzwahl zu erfolgen. Die Stiftung Gottfried Wilhelm Leibniz ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Hannover soll bei der Anbringung des Lizenzhinweises mitgenannt werden.

    Für die Lizensierung eignen sich Lizenzen des global etablierten Standards Creative Commons. Es wird empfohlen, eigenständig entwickelte und urheberrechtskonforme Bildungsmaterialien sowie Handreichungen unter die Lizenz CC-BY 4.0 zu stellen.

    Der Lizenzhinweis soll mit folgender Namensgebung verbunden sein:

    • CC-BY 4.0, Stiftung Gottfried Wilhelm Leibniz ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Hannover – Name der/des Lehrenden/Hochschulmitarbeitenden
  • §4 Organisation und Support

    Die Lehrenden und Mitarbeitenden der Leibniz ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Hannover sind bestrebt, die Qualität der offenen Bildungsmaterialien durch den fachlichen Austausch innerhalb des Fachbereiches sicherzustellen. Die Leibniz ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Hannover wird im Zuge der Umsetzung sicherstellen, dass ihre Angehörigen bei Fragen zur Nutzung, Erstellung und Veröffentlichung von offen lizensierten Bildungsmaterialien angemessen unterstützt werden. Dies geschieht durch entsprechende Informationen auf Webseiten und fachlich einschlägige Serviceeinrichtungen der ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù oder deren Kooperationspartner. Welche das jeweils sind, kann den Webseiten mit Informationen zum Thema OER entnommen werden.

  • §5 Schlussbestimmungen

    Diese Policy tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Leibniz ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Hannover in Kraft.

  • Quellen
    • Deutsche UNESCO-Kommission, „Open Educational Ressources“ (Stand:19.05.2025):
    • Creative Commons Germany: „Was ist CC?“ (Stand: 28.05.2025):
Die LUH unterstützt die Öffnung von Lehrmaterialien, die unter einer offenen Lizenz zur freien Nutzung zur Verfügung stehen.
Open-Science-Strategie der LUH

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Erfahren Sie mehr über die Hintergründe der Policy, geeigente Lizenzen und Unterstützungsangebote.

  • Einleitung

    Die Open-Science-Strategie der Leibniz ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Hannover (LUH) formuliert den Anspruch, „Transparenz, Zugänglichkeit, Nachvollziehbarkeit und Nachnutzbarkeit von wissenschaftlichen Ergebnissen und Wissenschaftspraktiken“ zu fördern. Teil dieser Öffnung sind Open Educational Ressources (OER) als frei lizensierte Lehr- und Lernmaterialien. 

    OER sind allerdings im akademischen Alltag noch längst nicht etabliert. Typische Fragen vieler Lehrender bei Infoveranstaltungen zum Thema OER waren stets: „Wer hat die Rechte an meinen Lehrmaterialien?“, „Darf ich die überhaupt offen lizens¾±±ð°ù±ð²Ô?“.

    Das Interesse an urheberrechtlichen Fragen ist groß. Die ZQS/elsa erreichen gehäuft und bei jeder thematischen Auseinandersetzung mit OER (Workshops, Beratungen, etc.) Rückfragen von Lehrenden zur rechtlichen Situation, zum Urheberrecht und zu den gängigen Lizenzmodellen. Hier kann die Verwendung von OER Hilfestellung leisten. Deutschlandweit hat daher eine ganze Reihe von Hochschulen bereits OER-Policy eingeführt.

  • Welche OER-Policy?

    Eine OER-Policy sollte Empfehlungen und Regelungen für das Erstellen, Teilen und Nutzen von OER beinhalten. Entscheidend dabei ist, dass die Stiftung als Dienstherrin Mitarbeitenden und Lehrenden grundsätzlich das Recht einräumt, eigenständig und selbstverantwortlich Lizensierungen vorzunehmen und Materialien, die im Rahmen des bestehenden Dienstverhältnisses erzeugt worden sind, als OER zu veröffentlichen.

    Grundlage der folgenden Abschnitte sind die OER-Muster-Policy, die im Rahmen des Projekts twillo entstanden ist sowie bereits bestehende Regelungen anderer ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ùen, Hochschulen und Bildungseinrichtungen. Die Muster-Policy von twillo stellt im Grundsatz vier verschiedene Optionen dar:

    1. Eine Policy mit rein empfehlendem Charakter
    2. Eine Policy als Dienstanweisung: Diese würde sich ausschließlich an Mitarbeitende richten und diese berechtigen oder gar verpflichten.
    3. Eine Policy als Satzung würde sich auch auf Außenstehende/Studierende erstrecken und brächte ggf. einen einklagbaren Anspruch auf freie Lizenzierung mit sich.
    4.  Eine Mischform-Policy dagegen stellt Rechtsverbindlichkeit her und hat einen grundsätzlich empfehlenden Charakter, macht aber zugleich die offene Lizenzierung ggf. (nur) für bestimmte Teilbereiche verpflichtend.


    Für die LUH erscheint Option 4) sinnvoll: eine Policy, mit grundsätzlich empfehlendem Charakter, welche sich zugleich vorbehält, bestimmte Teilbereiche oder Entstehungskontexte zur Veröffentlichung von Materialien als OER zu verpflichten.

  • Zur Veröffentlichung von OER geeignete Lizenzen
  • Vorschlag zur standardisierten Lizenzierung an der LUH

    Der Lizenzhinweis soll mit folgender Namensgebung verbunden sein:

    • CC-BY 4.0, Stiftung Gottfried Wilhelm Leibniz ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Hannover – Name der/des Hochschulmitarbeitenden

    Die CC-BY 4.0 Lizenz eignet sich besonders gut für die Veröffentlichung von OER, weil sie nur wenige Bedingungen für eine Nachnutzung vorsieht und gleichzeitig die Anerkennung der Urheberschaft sichert.

  • Organisation, Unterstützung und Support

    Der E-Learning Support der ZQS/elsa unterstützt bei formalen Fragen zur Nutzung, Erstellung und Veröffentlichung von offenen Bildungsmaterialien. Er stellt zudem künftig entsprechende Informationen auf seinen Webseiten zur Verfügung.

    ZQS/elsa:

    E-Mail: elearning@uni-hannover.de

    Zusätzlich verweist die LUH bei Fragen zum OER-Portal twillo auf den dauerhaft eingerichteten Support der Technischen Informationsbibliothek Hannover:

    Twillo:

    Support: support.twillo@tib.eu

    Änderungen in den Zuständigkeiten werden zeitnah auf geeignete Art veröffentlicht.

  • Quellen

Kontakt & Information

Der E-Learning Support der ZQS/elsa unterstützt bei formalen Fragen zur Nutzung, Erstellung und Veröffentlichung von offenen Bildungsmaterialien.

E-Learning Support
Mo-Fr, 09-12 und 14-17 Uhr
E-Learning Support
Mo-Fr, 09-12 und 14-17 Uhr