Im Folgenden finden Sie allgemeine Informationen zu der ²Ñ³Ü²õ³Ù±ð°ù±è°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ´Ç°ù»å²Ô³Ü²Ô²µ (MPO). Studiengangsspezifische Informationen finden Sie in der aktuellen Fassung Ihrer Prüfungsordnung unter „±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ¾±²Ô´Ú´Ç°ù³¾²¹³Ù¾±´Ç²Ô±ð²Ô & Fachberatung“. Nach Auswahl des Studienganges sind die Prüfungsordnungen unter der Kachel „Ordnungen“ hinterlegt.
Wenn Sie bei der Anmeldung Probleme haben oder Fragen aufkommen, melden Sie sich direkt bei der zuständigen Sachbearbeitung Ihres Studiengangs. Diesen Kontakt finden Sie unter „±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ¾±²Ô´Ú´Ç°ù³¾²¹³Ù¾±´Ç²Ô±ð²Ô & Fachberatung“. Nach Auswahl des Studienganges wählen Sie die Kachel „Ansprechpersonen“.
±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ´Ú´Ç°ù³¾±ð²Ô
Aktuell sieht die ²Ñ³Ü²õ³Ù±ð°ù±è°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ´Ç°ù»å²Ô³Ü²Ô²µ (MPO) folgende ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ´Ú´Ç°ù³¾±ð²Ô vor:
- Bachelor- und Masterarbeiten (BA, MA)
- Hausarbeit (HA)
- Klausur (K) und Klausur mit Antwortwahlverfahren (KA)
- Mündliche Prüfung (MP)
- Praktikumsbericht (PB)
- Projektorientierte Prüfungsform (PJ)
- Sportpraktische Präsentation (SP)
- Studienarbeit (ST)
- Veranstaltungsbegleitende Prüfung (VbP)
Für nähere Informationen zu den ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ´Ú´Ç°ù³¾±ð²Ô und ihrer Anwendung, schauen Sie in die jeweiligen Fachspezifischen Anlagen (FSA) bzw. in die Anlage 2 in Ihrer Prüfungsordnung.
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Veranstaltungsbegleitende Prüfung (VbP)
Die Veranstaltungsbegleitende Prüfung (VbP) ist eine Art „Container“ für eine Vielzahl von ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ´Ú´Ç°ù³¾±ð²Ô. Sie ermöglicht eine den jeweiligen Lehrveranstaltungen und deren Inhalten angepasste flexible Prüfungsgestaltung. Eine VbP kann aus bis zu vier Teilprüfungen bestehen.
Zu Beginn jedes Semesters legen die Prüfenden die konkrete Form der VbP für das jeweilige Semester fest und kommunizieren diese. Dies erfolgt spätestens vor dem 15. Oktober für das Wintersemester bzw. vor dem 15. April für das Sommersemester.
Die folgende Liste zeigt die Prüfungsformate, die unter die VbP subsumiert werden:
- AA: Ausarbeitung
- DO: Dokumentation
- ES: Essay
- KO: Kolloquium
- KU: Kurzarbeit
- KW: Künstlerisch-Wissenschaftliche Präsentation
- LÜ: Laborübung
- MO: Modell
- ME: Musikalische Erarbeitung in einer Lerngruppe
- MU: Musikpraktische Präsentation
- MK: Musikpädagogisch-Praktische Präsentation
- PF: Portfolio
- PK: Pädagogisch orientiertes Konzert
- PR: Präsentation
- PP: Praxisprüfung
- P: Projektarbeit
- SE: Seminarleistung
- TP: Theaterpraktische Präsentation
- Ü: Übung
- U: Unterrichtsgestaltung
- ZD: Zeichnerische Darstellung
Melde- und Prüfungszeiträume
Da die Melde- und Prüfungszeiträume fachspezifischen Anforderungen unterliegen oder von der konkreten Prüfungsform abhängen, sollten Sie sich drei Meldezeiträume im Semester merken:
| Wintersemester | Sommersemester |
| VbP-Meldezeitraum 15.10. – 31.10. | VbP-Meldezeitraum 15.04.-30.04. |
| 1. Meldezeitraum 15.11.-.30.11. | 1. Meldezeitraum 15.05.-31.05. |
2. Meldezeitraum 16.03.-23.03. | 2. Meldezeitraum 16.09.-23.09. |
VbP haben einen eigenen Melde- und Prüfungszeitraum – unabhängig von Variante 1 oder 2. VbP können nicht im selben Semester wiederholt werden.
Bachelor- und Masterarbeiten sowie Studienarbeiten können jederzeit angemeldet werden.
Probleme bei der ÂPrüfungsanmeldung?
Sollten Probleme bei Ihrer Prüfungsanmeldung auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an die zuständige Person im Akademischen ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ²¹³¾³Ù.
Jeder Studiengang legt fest, welche Variante für die Melde- und Prüfungszeiträume für die eigenen Prüfungen gelten soll.
- Variante 1 sieht einen Meldezeitraum und einen langen Prüfungszeitraum im Semester vor. Prüfungen können hier nur einmal pro Semester abgelegt werden. Eine nicht bestandene Prüfung kann also erst im folgenden Semester wiederholt werden.
- Variante 2 sieht zwei kürzere Melde- und Prüfungszeiträume je Semester vor. Nicht bestandene Prüfungen können also im selben Semester wiederholt werden.
Aufgepasst: Welche Variante für Ihren Studiengang gilt, können Sie im Bereich ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ¾±²Ô´Ú´Ç²õ & Fachberatung unter „Termine“ nachlesen. Die Entscheidung, welche Variante für die eigenen Module gilt, legt jeder Studiengang fest. Gleichzeitig können in Ihrem Studium auch Module von anderen Studiengängen verwendet werden. Dabei gilt weiterhin die Variante des anbietenden Studiengangs, sodass nicht alle Module Ihres Studiums zwingend die gleiche Variante für die Melde und Prüfungszeiträume haben müssen.
In der Regel werden Prüfungen zweimal im Jahr angeboten, sodass Studierende jedes Jahr die Möglichkeit haben, eine nichtbestandene Prüfung zu wiederholen. Dabei können Prüfungen nur im Sommer- und Wintersemester oder jeweils nur im Sommer- bzw. Wintersemester angeboten werden.
An der LUH sind die Zeiträume der Prüfungen und der Prüfungsanmeldungen so geplant, dass Sie Ihr Semester optimal organisieren können. Es gibt feste Prüfungszeiträume, die fast das gesamte Semester abdecken, mit Ausnahmen für Phasen wie Auslandsaufenthalte oder Praktika.
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Ausnahmen und besondere ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ´Ú´Ç°ù³¾±ð²Ô
- Bachelor-, Master- und Studienarbeiten (BA/MA/ST) haben keine Melde- und Prüfungszeiträume, da sie jederzeit angemeldet werden können.
- Veranstaltungsbegleitende Prüfungsleistungen (VbP) haben gesonderte Zeiträume.
- Hausarbeiten müssen immer im ersten Meldezeitraum angemeldet werden, um maximale Bearbeitungszeit zu gewährleisten. Der genaue Abgabetermin wird von der/dem Prüfenden festgelegt.
- Praktikumsberichte registrieren Sie im zugehörigen Meldezeitraum. Die Durchführung und Abgabe können außerhalb der offiziellen Prüfungszeiten erfolgen.
- Klausurtermine finden Sie in der Regel im HIS POS QIS – System zur Prüfungsanmeldung und auf Prüfungslisten Ihres Studiengangs. Prüfende informieren außerdem zu Semesterbeginn über Termine und Abläufe.
- Mündliche Prüfungen oder Sportpraktische Präsentationen - Die Anmeldung erfolgt im vorgesehenen Meldezeitraum über . Den genauen Termin stimmen Sie anschließend mit den Prüfenden ab, mindestens 14 Tage vor der Prüfung erhalten Sie eine Mitteilung.
- Abgabetermine für andere Prüfungsleistungen werden nach Themenausgabe in Absprache mit den Prüfenden bekannt gegeben. Für individuelle ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ´Ú´Ç°ù³¾±ð²Ô vereinbaren Sie Termine direkt.
Anmeldung von Prüfungsleistungen
Studierende melden ihre Prüfungen online über das an, unter Verwendung der LUH-ID (steht in der I-Bescheinigung).
Ausnahme: Studierende der Juristischen Fakultät nutzen das des ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ²¹³¾³Ùes der Fakultät. Dort bekommen Sie auch Informationen zu den Prüfungsanmeldungen und – abläufen.
- Alle Prüfungsleistungen (Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule) müssen angemeldet werden. Für Bachelor-, Master- und Studienarbeiten sind jedoch gesonderte Anträge notwendig. Eventuelle Sonderregelungen und Voraussetzungen werden von der Fakultät mitgeteilt.
- Prüfungsangebote werden semesteraktuell ins QIS System eingepflegt. Bitte informieren Sie sich bei den Prüfenden über die angebotenen Prüfungsleistungen in späteren Meldezeiträumen des Semesters.
- Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Es ist nicht möglich für eine Prüfungsleistung gleichzeitig mehrere Prüfungsangebote anzumelden. Ein Ausdruck der angemeldeten Prüfungen wird empfohlen.
- Nach Ablauf der Frist und außerhalb der Meldezeiträume ist eine erneute Anmeldung für eine Prüfungsleistung erst möglich, wenn die vorherige Leistung abgeschlossen und mit 5,0 oder „Nicht bestanden“ bewertet wurde oder ein entschuldigter Rücktritt (RTE) bzw. unentschuldigter Rücktritt (RTU) erfasst wurde.
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Ausnahmen, versäumte Fristen und Teilnahme unter Vorbehalt
- Angemeldete Prüfungsleistungen erscheinen auf dem Notenspiegel mit dem Vermerk AN.
- Die Prüfungsleistungen im zweiten Prüfungszeitraum können von allen Studierenden des Studiengangs angemeldet werden, sofern die Prüfungsleistung noch nicht bestanden wurde. Es ist unerheblich, ob die Prüfungsleistung im ersten Prüfungszeitraum angemeldet, abgemeldet, unternommen oder versäumt wurde.
- Bei versäumter Frist oder später Immatrikulation kann ein formloser Antrag auf nachträgliche Anmeldung an den Prüfungsausschuss gestellt werden, sofern wichtige Gründe nachgewiesen werden. Ausnahme bilden hier die Lehramtsstudiengänge, für die entsprechend Mitarbeitende der Leibniz School of Education (LSE) verantwortlich sind.
- Falls die Prüfung bereits stattfindet, bevor Sie eine Rückmeldung vom Prüfungsausschuss oder dem ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ²¹³¾³Ù bekommen haben, können Sie an dieser unter Vorbehalt teilnehmen. Bitte füllen Sie dazu das Formular „Prüfungsteilnahme unter Vorbehalt“ aus und senden Sie dieses an die prüfende Person vor Beginn der Prüfung.
Abmeldung von Prüfungsleistungen
Studierende der Leibniz ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Hannover können sich selbstständig von angemeldeten Prüfungsleistungen abmelden. Es ist wichtig, die spezifischen Abmeldefristen nach Prüfungsform einzuhalten. Die Fristen sind so gestaltet, dass sie ausreichend Spielraum für die Organisation der Prüfungen bieten und Rücksicht auf individuelle Planungen nehmen.
- Bestätigung und Abmeldungskriterien
Eine erfolgreiche Abmeldung wird bei Nutzung von automatisch per E-Mail bestätigt, und die betroffene Prüfungsleistung erhält im System den Vermerk „AMD“. Bei Abmeldungen über die Prüfenden erscheint der Vermerk erst nach Ende und Bewertung der Prüfungsleistung. - Fristenberechnung
Die Fristen zur Abmeldung basieren auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, §§ 187 Abs. 1 und 188 Abs. 1) und werden kalendertagsgenau, unabhängig von Wochenenden und Feiertagen, im QIS ermittelt. Mit erfolgreicher Abmeldung über QIS werden Studierende von den entsprechenden Teilnahmelisten entfernt.
Eine Abmeldung beeinflusst nicht die Anzahl der Prüfungsversuche und ist für verschiedene ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ´Ú´Ç°ù³¾±ð²Ô zu unterschiedlichen Fristen möglich:
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Abmeldefristen nach Prüfungsform
- Klausur/Klausur im Antwortwahlverfahren
Die Abmeldefrist für diese Prüfungsform beträgt sieben Tage vor dem festgelegten Prüfungstermin. Die Abmeldung erfolgt im Prüfungsverwaltungssystem QIS. - Mündliche Prüfung
Die Abmeldefrist für diese Prüfungsform beträgt einen Tag vor dem festgelegten Prüfungstermin. Die Abmeldung erfolgt schriftlich, per E-Mail oder in einer von der/dem Prüfenden festgelegten Form. - Sportpraktische Präsentation
Die Abmeldefrist für diese Prüfungsform beträgt einen Tag vor dem festgelegten Prüfungstermin. Die Abmeldung erfolgt schriftlich, per E-Mail oder in einer von der/dem Prüfenden festgelegten Form. - VbP
Die Abmeldung für diese Prüfungsform kann bis zum Beginn der Prüfungsleistung erfolgten. Bei ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ´Ú´Ç°ù³¾±ð²Ô mit Themenausgabe beginnt die Prüfungsleistung mit der Themenausgabe. Ein Sonderfall stellt die VbP mit mehreren Prüfungsteilen dar. Eine Abmeldung kann nur bis zum Beginn des ersten Prüfungsteils erfolgen und gilt dann für alle Prüfungsteile. Die Abmeldung erfolgt schriftlich, per E-Mail oder in einer von der/dem Prüfenden festgelegten Form. - Prüfungsleistungen mit Abgabeterminen
Die Abmeldung für diese Prüfungsform kann bis zum Beginn der Prüfungsleistung erfolgten. Bei ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ´Ú´Ç°ù³¾±ð²Ô mit Themenausgabe beginnt die Prüfungsleistung mit der Themenausgabe. Die Abmeldung erfolgt schriftlich, per E-Mail oder in einer von der/dem Prüfenden festgelegten Form. - Bachelor-/Masterarbeiten
Eine Abmeldung von dieser Prüfungsform ist nicht möglich, da diese unmittelbar mit Themenausgabe beginnt und diese im Zuge des Anmeldeprozesses direkt erfolgt. Studierende haben hier jedoch gemäß § 7 Abs. (3) der PO die Möglichkeit, das Thema innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurück zu geben. Wenden Sie sich hierfür an Ihre zuständige Sachbearbeitung.
- Klausur/Klausur im Antwortwahlverfahren
±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ»å³Ü°ù³¦³ó´Úü³ó°ù³Ü²Ô²µ
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Wiederholung von Prüfungen
Prüfungsleistungen können bei einer Wiederholung in einer anderen Prüfungsform angeboten werden, sofern das Modul in der Prüfungsordnung mehrere ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ´Ú´Ç°ù³¾±ð²Ô vorsieht. Die Bekanntgabe der Prüfungsform erfolgt spätestens zu Beginn der Anmeldefrist.
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Wechsel der Prüfungsform
Ein Wechsel der Prüfungsform nach Beginn oder Ende des Meldezeitraums ist nicht gestattet. Gemäß §6 Absatz 3 der Prüfungsordnung muss die Prüfungsform bis zum 15.04. für das Sommersemester bzw. 15.10. für das Wintersemester festgelegt und kommuniziert werden.
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±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ²õ±è°ù²¹³¦³ó±ð
In der Regel werden Prüfungen, je nach Studiengang, auf Deutsch und/oder Englisch angeboten. Insbesondere Module, die in englischer Sprache abgehalten werden, werden in der Regel auch in Englisch geprüft. Modulkataloge geben hierüber Auskunft. In besonderen Fällen sind individuelle Absprachen möglich. Weitere mögliche ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ²õ±è°ù²¹³¦³ó±ðn sind in der PO §4 Abs. 4 genannt.
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Hausarbeiten und Praktikumsberichte
Hausarbeiten müssen im 1. Meldezeitraum angemeldet und bis Ende des 2. Prüfungszeitraums abgegeben werden, um maximale Bearbeitungszeit zu gewährleisten. Praktikumsberichte können auch außerhalb der regulären Prüfungszeiträume abgegeben werden. Die Termine für Abgaben werden vom Prüfenden zu Beginn der Prüfungsleistung festgelegt.
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Erbringungs- und Bewertungsdatum
Das Erbringungsdatum kennzeichnet den Tag an dem die Prüfungs- oder Studienleistung seitens der Studierenden erbracht wurde, während das Bewertungsdatum angibt, wann die Bewertung durch Prüfende stattgefunden hat. Wichtig ist, dass beim Abschluss eines Moduls oder Studiums das Erbringungsdatum vermerkt wird, da es den Abschluss der Leistung kennzeichnet. Das Bewertungsdatum ist dabei nicht ausschlaggebend.
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Ermittlung des Erbringungsdatums
Für Klausuren, mündliche Prüfungen oder sportpraktische Präsentationen entspricht das Erbringungsdatum dem Prüfungstag. Bei schriftlichen Arbeiten ist das Abgabedatum das Erbringungsdatum. Bei Veranstaltungsbegleitenden Prüfungen (VbP) zählt das Datum der letzten Teilleistung.
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Zugelassene Hilfsmittel
Die Entscheidung über zugelassene Hilfsmittel liegt bei den Prüfenden. Diese informieren die Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer im Rahmen der Lehrveranstaltungen oder via Modulkatalog. Diese umfassenden Richtlinien und Regelungen gewährleisten einen strukturierten und transparenten Prüfungsdurchlauf an der Leibniz ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Hannover.
Studierende, die aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung Studien- oder Prüfungsleistungen nicht in der geforderten Form erbringen können, können einen Nachteilsausgleich stellen oder Hilfsmittel beantragen.
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Ergänzungsprüfung im letzten Prüfungsversuch
Wurde eine Klausur oder Klausur mit Antwortwahlverfahren (K/KA) im letzten Prüfungsversuch aufgrund mangelnder Leistung mit "nicht bestanden" bewertet, wird eine Ergänzungsprüfung angeboten. Diese letzte Möglichkeit ermöglicht es den Studierenden, die Leistung zu ergänzen, um mit dem Minimum „4,0“ bzw. bestanden das Studium fortsetzen zu können. Die Ergänzungsprüfung deckt die Inhalte der ursprünglichen Klausur ab. Eine Ergänzungsprüfung ist nur möglich, wenn der letzte Prüfungsversuch tatsächlich unternommen wurde. Wurde der letzte Prüfungsversuch unentschuldigt durch Studierende versäumt, besteht keine Möglichkeit der Ergänzungsprüfung und die entsprechende Prüfung ist endgültig nicht bestanden
Versäumnisse, Rücktritte und Fristverlängerungen bei Prüfungsleistungen
- Versäumnis und Rücktritt
Ein Versäumnis bezeichnet das Nichterscheinen zu einer angemeldeten Prüfung oder das Verpassen einer Abgabefrist. Ohne einen anerkannten wichtigen Grund (Rücktrittsantrag) führt dies zu einem unentschuldigten Rücktritt (RTU), der als „nicht bestanden“ gewertet wird und einen Prüfungsversuch kostet. Wird ein wichtiger Grund akzeptiert, erfolgt ein entschuldigter Rücktritt (RTE), es wird kein Prüfungsversuch verbraucht. - Wichtige Gründe und Nachweise
Ein wichtiger Grund, wie beispielsweise eine Krankheit, muss ³Ü²Ô±¹±ð°ù³úü²µ±ô¾±³¦³ó angezeigt werden. Dies erfolgt mit einem ärztlichen Attest oder anderen relevanten Dokumenten, zum Beispiel bei der Erkrankung eines Kindes. Das nach §3 der Prüfungsordnung zuständige Organ entscheidet über die Annahme von wichtigen Gründen. Studierende sollten ihre Gründe schnell und ohne Verzögerung melden, insbesondere in Fällen von Krankheit, wo eine telefonische Arztkontaktaufnahme empfohlen wird. - Verfahren bei Nichterscheinen und Abbruch
Nehmen Studierende nicht an einer Prüfung teil oder müssen diese abbrechen, kennzeichnen Prüfende dies als Nichterscheinen (NER) oder Abbruch (ABG) im QIS-System. Ohne einen anerkannten Grund verwandelt sich dies in einen unentschuldigten Rücktritt (RTU). - Verlängerung von Abgabefristen
Bei wichtigen Gründen kann eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist beantragt und vom nach §3 der PO zuständigen Organ genehmigt werden. Ist die Verlängerung unverhältnismäßig, kann eine erneute Themenausgabe erfolgen. - Unterschiedliche Atteste und Kosten
Normale ärztliche Atteste sind meist ausreichend, jedoch kann in Ausnahmefällen auch ein amtsärztliches Attest verlangt werden. Gebühren für Atteste sind von den Studierenden zu tragen. Es wird empfohlen im Krankheitsfall das auf der Website der LUH unter ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ¾±²Ô´Ú´Ç°ù³¾²¹³Ù¾±´Ç²Ô±ð²Ô Ihres Studiengangs bereitgestellte Formular zu verwenden. - Entscheidungsprozedur und Benachrichtigung
Über Rücktrittsanträge wird innerhalb von zwei Wochen entschieden, und das Ergebnis ist im Notenspiegel einsehbar. Bei Ablehnung des Antrags erfolgt eine schriftliche Mitteilung an die Studierenden. Diese Richtlinien stellen sicher, dass alle Studierenden der LUH die gleichen Bedingungen bei Versäumnissen, Rücktritten und Fristverlängerungen erfahren und bietet eine klare Vorgehensweise für verschiedene Szenarien.
Notenverbuchung
Die Frist für die Bewertung von Prüfungsleitungen beträgt in der Regel einen Monat. Für Prüfungsleistungen, die gegen Ende des Prüfungszeitraumes stattfinden, beträgt diese Frist mindestens 12 Tage.
Studiengänge mit Anhörungsverfahren vs. Versuchszählung
Anhörungsverfahren im Studium
Das Anhörungsverfahren ist ein alternatives System zur Studienfortschrittskontrolle, das anstatt der herkömmlichen Versuchszählung verwendet werden kann. Studierende in einem solchen System müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um ihren Studienfortschritt nachzuweisen (z.B. Mindestanzahl an Leistungspunkten je Semester).
Unterschiede zur Versuchszählung
In Studiengängen mit Versuchszählung sind Studierende nicht verpflichtet, eine bestimmte Anzahl an Leistungspunkten je Semester zu erbringen. Ihnen stehen für jede Prüfung eine bestimmte Anzahl an Versuchen zur Verfügung (in der Regel 3). Wird der letzte Versuch nicht bestanden, gilt das Studium bzw. Studienfach als endgültig nicht bestanden.
Im Anhörungsverfahren müssen Studierende eine Mindestanzahl an Leistungspunkten je Semester erbringen (z.B. 15 Leistungspunkte). Dabei können Prüfungen unbegrenzt wiederholt werden. Wenn die nötigen Leistungspunkte nicht erreicht werden, gilt das Studium als nicht bestanden. Studierende können dann, einen Antrag auf Aussetzung der Bedingungen stellen und wichtige Gründe vorbringen. Hierbei erfolgt zusätzlich eine Beratung in Ihrer jeweilig zuständigen Fakultät. Wird der Antrag auf Aussetzung der Bedingungen abgelehnt, muss ein Antrag auf Anhörung gestellt werden. Innerhalb des Bachelorstudiums sind drei solche Anträge erlaubt, im Masterstudium zwei.
Aktuelle Infos rund ums Studium an der Leibniz ±«²Ô¾±±¹±ð°ù²õ¾±³Ùä³Ù Hannover:
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Zentrale Studienberatung / LUH
Welfengarten 1
30167 Hannover
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