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Formulare Masterstudiengang Religion in a Public Sphere


Zulassung zur Abschlussarbeit

Ablaufplan

Die Zulassung zur Masterarbeit kann beantragt werden, wenn in den anderen Modulen 60 LP erbracht und verbucht wurden. Ihr Umfang beträgt 80 Seiten. Die Bearbeitungszeit beträgt fünf Monate. Weitere Details sind in § 7 und 8 der Prüfungsordnung nachzulesen.

Sollte Ihre Abschlussarbeit interdisziplinär angelegt sein oder die Begutachtung durch eine/n externe/n Prüfer/in aus anderen Gründen erforderlich sein, ist VOR Beantragung der Zulassung eine schriftliche Genehmigung durch den jeweilig zuständigen Prüfungsausschuss einzuholen. Die Genehmigung ist dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit beizufügen.

  • 1. Beantragung der Zulassung zur Abschlussarbeit

    Die Zulassung zur Abschlussarbeit kann formlos per E-Mail beim ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ²¹³¾³Ù der Philosophischen Fakultät beantragt werden. 

    Senden Sie uns dazu anbei einen Scan Ihres Lichtbildausweises sowie die Namen Ihrer erst- und zweitprüfenden Personen an Pruefungsamt@phil.uni-hannover.de.

  • 2. Themenausgabe

    Nach Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch das Akademische ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ²¹³¾³Ù legen Sie die Zulassungsmail, der/dem Erstprüfer/in der Abschlussarbeit zur Themenausgabe vor. Diese/r gibt das Thema per Mail an Sie, mit dem ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ²¹³¾³Ù in cc aus. 

    Der Abgabetermin der Abschlussarbeit wird durch das Akademische ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ²¹³¾³Ù im Rahmen der Prüfungsordnung festgelegt und ist über den Online-Service für Studierende (über die Funktion "Info über angemeldete Prüfungen") einsehbar.

  • 3. Eigenständigkeitserklärung

    Bitte beachten Sie, dass bei der Abgabe der Masterarbeit schriftlich zu versichern ist, dass 

    a)  die Arbeit selbstständig verfasst wurde, 

    b)  keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden, 

    c)  alle Stellen der Arbeit, die wörtlich oder sinngemäß aus anderen Quellen übernommen wurden, als solche kenntlich gemacht sind und 

    d)  die Arbeit in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen hat. 

    Diese Erklärung ist in beide Exemplare der Abschlussarbeit fest einzubinden.

  • 4. Anzahl der Abzugebenden Exemplare

    Es ist jeweils ein gebundenes Exemplar der Abschlussarbeit sowie eine elektronische Version bei der/dem Erst- und Zweitprüfenden abzugeben. Die Abgabebestätigung erfolgt durch die Person, welche die Abschlussarbeiten entgegennimmt über das Formular Bestätigung über die Abgabe der Abschlussarbeit. Dieses Formular ist unverzüglich im Akademischen ±Ê°ùü´Ú³Ü²Ô²µ²õ²¹³¾³Ù einzureichen.