Keinen Studienplatz erhalten?
Frei gebliebene Studienplätze dieses Studiengangs werden kurz vor dem Vorlesungsbeginn über das Losverfahren vergeben.
Deutsche HZB: Englisch B2
Internationale Bewerbung: Deutsch C1 UND Englisch B2
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Auslandsaufenthalt verpflichtend.
Der LL.B. im IT-Recht und dem Recht des geistigen Eigentums ist auf vier Jahre ausgelegt und kombiniert die bewährte juristische Grundausbildung mit einer Spezialisierung im IT- und IP-Recht und ersten Auslandsauferfahrungen. Diese sind in diesen Rechtsgebieten sehr vorteilhaft, da viele Bereiche europarechtlich überlagert sind. Ein verpflichtender Auslandsaufenthalt an einer der Partneruniversitäten des LL.B. ist im Studium vorgesehen.
Unter IT-Recht versteht man das Informationstechnologierecht, also das Recht, das die Nutzung von Informationstechnologien (z.B. Internet) regelt. IP-Recht ist das Recht des geistigen Eigentums, also z.B. das Urheber- und das Patentrecht. Anders als in vielen anderen Rechtsgebieten reichen ein Blick ins Gesetz und die einschlägige Rechtsprechung hier nicht aus, um die Rechtslage zu beurteilen. Vielmehr sind durch die fortschreitende Digitalisierung große Mengen an neuen und ungeklärten Sachverhalten entstanden.
Ziel des Studienganges ist es, bestehende Normen auf ihre Tauglichkeit im digitalen Umfeld untersuchen zu können und so sachgerechte Lösungen zu finden. Dieser Studiengang ist in dieser Form in Deutschland einzigartig und lässt sich ferner sehr gut mit dem Studium der Rechtswissenschaften kombinieren, um zusätzlich das Staatsexamen abzulegen. Mit dem weiterführenden LL.M. im IT-Recht und dem Recht des geistigen Eigentums lässt sich ebenfalls in Hannover eine einzigartige und zukunftsweisende Spezialisierung erreichen.
Der LL.B. ist auf vier Jahre angelegt und sein Verlauf gleicht zu 85% dem Studienverlauf in den Rechtswissenschaften. In den ersten vier Semestern werden die juristischen Grundlagen vermittelt. Zusätzlich findet pro Semester eine Veranstaltung im IT- oder IP-Recht statt. Im dritten und vierten Semester ist diese auf Englisch. So werden die Studierenden umfassend auf die zweite Phase vorbereitet. Im fünften und sechsten Semester findet der Auslandsaufenthalt an einer der Partneruniversitäten des LL.B. statt (Rovaniemi (Finnland), Fukuoka (Japan), Szeged (Ungarn), Paris (Frankreich), Wroclaw (Polen) und Málaga (Spanien)). Hier müssen mindestens zwei Kurse im IT- und IP-Recht belegt werden. Bis auf die Kurse in Málaga und Paris sind alle Kurse an den Partneruniversitäten auf Englisch. Im siebten und achten Semester werden nur Fächer im IT- und IP-Recht belegt. Die Bachelorarbeit wird in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem siebten und achten Semester geschrieben. Am Ende des achten Semesters folgen eine Klausur und eine mündliche Prüfung. Damit ist der LL.B. bestanden.
| Semester | Module | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Einführung in das IT-/ IP-Recht (8 LP) | Einführung in das Bürgerliche Recht (26 LP) | Juristische Methoden (4 LP) | Strafrecht (20 LP) | Verfassungsrecht (16 LP) | |
| 2 | ||||||
| 3 | Fortgeschrittenes in das IT-/ IP-Recht (10 LP) (auf Englisch) | Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene ( 8 LP) | Sachenrecht (4 LP) | Verwaltungs- und Europarecht (16 LP) | Wahlpflichtmodule (70 LP) | |
| 4 | ||||||
| 5 | Auslandsaufenthalt (mind. 30 LP) | |||||
| 6 | ||||||
| 7 | Bachelorprojekt (10 LP) | IT-Recht (24 LP) | Geistiges Eigentum (24 LP) | |||
| 8 | ||||||
Im LL.B. werden von den Studierenden ähnliche Anforderungen im Studium der Rechtswissenschaften gefordert. Im Einzelnen sind dies:
Die genauen Zugangsvoraussetzungen können Sie der Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen:
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